Wir bitten euch, die untenstehenden Punkte aufmerksam zu lesen.
Da es sich um Arbeit mit vor allem jüngeren Kindern handelt, ist natürlich der legale Kader besonders wichtig. Hier findet Ihr die Dinge, die wir übernehmen und nicht übernehmen können:
Der Verein D-A-CH garantiert folgendes:
- Sichere Locations – Wir garantieren, dass die Kinder an sicheren Standorten unterrichtet werden:
- Unbefugte haben keinen Zutritt.
- Die Räumlichkeiten sind sauber und gepflegt.
- Die Kinder können nicht ohne Weiteres das Gebäude verlassen.
- Kompetenzen der Lehrkräfte – Wir stellen sicher (nach besten Wissen und Ermessen), dass die Lehrkräfte Deutsch auf Muttersprachenniveau beherrschen und einen professionellen Hintergrund aufweisen, der Ihnen erlaubt, Kindern in der entsprechenden Altersgruppe sprachlich förderlich zu sein.
- Strafrechtlichte Historie der Lehrkräfte – Alle Lehrkräfte müssen vor Beginn der Tätigkeit einen Strafregisterauszug vorweisen. Hier geht es spezifisch um einen Privat- und Sonderauszug: https://www.e-service.admin.ch/crex/cms/content/strafregister/privatauszug_de
- Legale Einstellung der Lehrkräfte – Alle Lehrkräfte werden entweder über Cheque Service eingestellt oder sind eigenständig und stellen die Beträge in Rechnung.
Wofür der Verein DACH keine Haftung übernimmt, bzw. was die Eltern garantieren müssen:
- Kranken- und Unfallversicherung – Die Kinder müssen über in der Schweiz anerkannte Kranken- und Unfallversicherungen sowie eine Haftpflichtversicherung verfügen. Natürlich wird es keinerlei Aktivitäten geben, die zu Unfällen führen sollen, aber Unfälle sind eben genau das: unvorhersehbar. Von daher muss jedes Kind eine Kranken- und Unfallversicherung haben. Durch Einschreibung in den Kurs bestätigen die Eltern, dass diese vorliegt.
- Verlorene Gegenstände – Bei verlorenen Gegenständen tun wir alles in unserer Macht stehende, um bei der Wiederauffindung zu helfen, können aber keine Haftung übernehmen.
- Beschädigung – Wenn bei dem Kurs eine vorsätzliche Beschädigung vorliegt, die nicht direkt durch den Kurs verursacht wird, muss die Haftpflichtversicherung des Haushalts der Kinder dafür aufkommen.
- Ausfall von Kursen – Wenn einzelne Kurse durch Umstände ausfallen, die ausserhalb unserer Kontrolle liegen (Lehrkraft oder Standort ist kurzfristig nicht verfügbar zum Beispiel), informieren wir die Eltern der Schüler sobald wie möglich und suchen mit den Kursteilnehmern zusammen eine Lösung. Wir garantieren aber keine Rückerstattung von einzelnen Kursen. Bei mittel- und langfristigen Ausfällen werden Kosten rückerstattet.
- SARS-CoV-2 – Falls ein Kind SARS-CoV-2-typische Symptome aufweist, wird darum gebeten, dieses Kind nicht zum Kurs zu schicken. Unsere Lehrkräfte sind keine Mediziner, aber sollten sie feststellen, dass ein Kind Symptome hat, behalten wir uns das Recht vor, die Eltern zu kontaktieren und um sofortige Abholung zu bitten.
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